Verpflichtungen bei einer “Unterhaltszusicherung”?
Einige Visaantragsteller müssen eine „Unterhaltszusicherung“ zur Verfügung stellen, bevor ihr Visum genehmigt wird. Diese „Unterhaltszusicherung“ wird gefordert, weil die meisten Einwanderer in den ersten 2 Jahren keine Sozialleistungen empfangen dürfen. Bei der Zusicherung handelt es sich im eine rechtliche Vereinbarung, bei welcher der „Zusicherer“ - der den Vertrag unterschreibt - zustimmt, dem Einwanderer bei Bedarf finanzielle Unterstützung zu gewähren sowie dem australischen Staat alle finanziellen Leistungen zurückzuzahlen, welche dieser in der Zeit der „Unterhaltszusicherung“ an den Visaempfänger zahlt und diese Zusicherung betreffen.
Bei der „Unterhaltszusicherung” handelt es sich um einen 2-jaehrigen Vertrag, welcher von einem permanent in Australien lebenden Einwohner unterzeichnet werden muss. Die Person, welche die „Unterhaltszusicherung“ zur Verfügung stellt, muss ein bestimmtes Einkommen nachweisen und braucht nicht der Sponsor des Antragstellers zu sein. Der „Zusicherer“ muss die Sicherheitskaution für alle im Antrag enthaltenen Familienmitglieder ab 18 Jahre zahlen. Wenn keine Sozialleistungen, welche von der „Unterhaltszusicherung“ gedeckt werden, in Anspruch genommen wurden, wird die Kaution nach 2 Jahren an den „Zusicherer“ zurückerstattet.
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