Was versteht man unter “abhängigen” Familienmitgliedern?
Jeder Antragsteller kann in seinem Visaantrag Familienmitglieder einbeziehen wie beispielsweise den Ehepartner, abhängige Kinder oder andere abhängige Verwandte.
Als Ehegatte zählen der Ehemann, die Ehefrau oder Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
Unter einem abhängigen Kind versteht man ein Kind (von Ihnen oder Ihrem Ehegatten), welches 18 Jahre oder jünger ist. Darüber hinaus können Kinder, welche 18 Jahre oder älter sind und immer noch von Ihnen oder Ihrem Ehegatten finanziell abhängig sind oder aufgrund psychologischer oder körperlicher Behinderung Ihre Unterstützung benötigen, darunter gezählt werden.
Ein Kind, welches 18 oder älter ist wird normalerweise als „abhängig“ betrachtet, wenn es einen vollständigen oder teilweisen Verlust körperlicher oder geistiger Funktionen besitzt und die finanzielle Unterstützung des Antragstellers benötigt, um seine Grundbedürfnisse (wie Essen, Kleidung) zu befriedigen.
Kinder zwischen 18 und 25 zählen dann als „abhängig“, wenn sie Vollzeit studieren und finanziell auf Ihre Eltern angewiesen sind.
Auch andere Verwandte können in Ihrem Visaantrag enthalten sein, wenn sie gewöhnlich in Ihrem Haushalt leben und von Ihnen abhängig sind.
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